Der Begriff Buchhaltung ist oft auch unter dem Begriff Rechnungswesen bekannt. In der Buchführung beschäftigt man sich, natürlich je nach Unternehmen und dessen Größe, mit verschiedenen Teilbereichen. Einige dieser möchte ich im Folgenden für Sie kurz erklären.

  • Finanzbuchhaltung: Die Finanzbuchhaltung ist wohl eine der wichtigsten Teilbereiche der Buchhaltung und in jedem Unternehmen eine absolute Notwendigkeit und bei manchen Unternehmensarten auch gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Sie besteht für das Unternehmen kein Überblick über die aktuelle Finanzlage, Bilanzierung oder Jahresabschluss sind nicht möglich.
  • Lohnbuchhaltung: Jedes Unternehmen das Mitarbeiter beschäftigt, muss im Monat eine Lohn- und Gehaltsabrechnung liefern können. Da dies ein beträchtlichen Aufwand bedeutet, für den außerdem umfangreiche Kenntnisse in Arbeitsrecht, Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht vorhanden sein müssen, wird dieser Teil der Buchhaltung an Steuerberater wie mich aus Ludwigsburg ausgelagert.
  • Debitorenbuchhaltung: Ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung welcher sich mit Forderungen und Gutschriften eines Unternehmens beschäftigt. Auch die Durchführung des Mahnwesens und der Lastschriften fällt in den Bereich der Debitorenbuchhaltung. Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Debitorenbuchhaltung sich mit allen Geschäftsvorfällen beschäftigt, die Kunden betreffen.
  • Kreditorenbuchhaltung: Die Kreditorenbuchhaltung ist ein weiterer Nebenzweig der Finanzbuchhaltung. Hier werden die Kontokorrentbeziehungen, die Leistungsabwicklung zwischen Schuldner und Gläubiger, zwischen dem Unternehmen und externen Anbietern von Dienstleistungen erfasst und verarbeitet. Oft überschneidet sich dieser Zuständigkeitsbereich mit dem Beschaffungswesen.
  • Kosten- und Leistungsrechnung: Dieser Teil der Buchhaltung beschäftigt sich mit der internen Sammlung und Veröffentlichung von Information für anstehende, kurzfristige Planung und damit verbundene Erlöse und Kosten.
  • Anlagebuchhaltung: Dieser Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung befasst sich mit den längerfristigen bzw. langlebigen Anlagevermögen und dessen Vermögensgegenständen.

Sie sehen also, der Umfang der Buchhaltung ist gewaltig, besonders da dies noch nicht einmal alle Teilbereiche waren. Haben Sie Fragen, wünschen eine Beratung oder Unterstützung im Bereich der Buchhaltung, können Sie meine Steuerkanzlei in Ludwigsburg gerne kontaktieren.

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