Die monatliche Pflicht der Lohnbuchhaltung

Wie viele Unternehmen schon festgestellt haben, steht die Lohnbuchhaltung in einer monatlichen Pflicht, denn jeden Monat steht den Arbeitnehmern eine Lohnabrechnung zu.  Gerade bei größeren oder jüngeren Unternehmen kommt es hier schnell zu Engpässen, da auch an Sonderfälle gedacht werden muss. Daher steht meine Kanzlei aus Ludwigsburg Ihnen gerne als Unterstützung zur Verfügung.
Was eine Lohnbuchhaltung beachten muss

Da die Lohnbuchhaltung eine monatliche Pflicht ist, sollte Sie natürlich fehlerfrei laufen. Dies bedeutet aber auch, dass die Daten, welche für eine Gehaltsabrechnung wichtig sind, aktuell gehalten werden. Es gibt hier zunächst einmal die allgemeinen Angaben:

  • Die Anschrift, das Geburtsdatum und der vollständige Name des Arbeitsnehmers
  • Anschrift und Name des Arbeitgebers
  • Beginn bzw. Ende der Beschäftigungszeit
  • Die Steuerklasse, die Steuer ID und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Datum der Abrechnung

Damit das Entgelt korrekt berechnet werden kann, müssen auch alle notwendigen Entgeltbestandteile in der Gehaltsabrechnung vorhanden sein. Zu diesen zählen:

  • Der genaue Auszahlungsbetrag
  • Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt
  • Aufwandsentschädigungen (Falls vorhanden)
  • Etwaige Abzüge durch die Kirchensteuer
  • Die persönlichen Abzüge
  • Die entrichteten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Die Steuerfreibeträge
  • Weitere, vermögenswirksame Leistungen

Auch die Angaben für die Lohnnebenkosten müssen berechnet und verzeichnet sein:

  • Die Beiträge zur Sozial-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
  • Kosten, welche durch notwendige Weiter- und Ausbildungen entstanden sind
  • Sonstige Aufwendungen (z.B. Berufsbekleidung)
  • Gehalts- bzw. Lohnsumme

Natürlich gibt es zu diesen notwendigen Angaben auch solche, welche nicht unbedingt jeden Mitarbeiter eines Betriebes treffen müssen. So bedeutet die Berechnung einer Provision immer einen Mehraufwand, genau wie die Berücksichtigung speziellerer Versionen der Anstellung.
Studenten- und Halbtagsjobs, Nachtarbeit, sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen finden sich ebenfalls in dieser Liste, genau wie die Erstellung von Baulöhnen.
Sollten Sie eine Unterstützung oder Beratung im Bereich der Lohnbuchhaltung wünschen, können Sie unsere Steuerkanzlei in Ludwigsburg gerne kontaktieren.